Die Urteile von EuGH und Bundesarbeitsgericht zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung markierten einen Wendepunkt für Universitäten, weil sie klarstellen, dass auch Hochschulen verlässliche Systeme einführen müssen. Für uns als Bundesverband der Promovierenden ist das ein wichtiger Schritt, denn viele Nachwuchsforschende arbeiten unter Bedingungen, in denen Überlastung unsichtbar bleibt und Schutzmechanismen fehlen. Aber dennoch gibt es immer wieder breite Diskussionen ob und wie eine Arbeitszeiterfassung erfogen kann. Manche Forschende sagen sogar, dass mit einer Zeiterfassung, die wissenschaftliche Freiheit sterben würde. Daher wollen wir hier ein paar Argumente sammeln und euch zu einem Diskurs über das Thema einladen.
Es ist das Gesetz!
Das wohl einfachste Argument für eine Arbeitszeiterfassung ist juristischer Natur: Jeder Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen. Dies wurde sowohl vom Europäischen Gerichtshof (2019) als auch vom Bundesarbeitsgericht (2022) bestätigt. Damit sollte die Debatte beendet sein, denn die Regeln sind jetzt klar definiert. Doch es zeigt sich einmal mehr, dass Forschende an Universitäten – wie schon bei Gesetzen zu befristeten Arbeitsverträgen (WissZeitVG) – scheinbar einen Sonderfall darstellen. Denn viele Universitäten haben bisher keine Arbeitszeiterfassung für Forschende eingeführt.
Sorge um Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit
Vielleicht ist das Ausbleiben aus der Angst geboren, die Wissenschaftsfreiheit würde durch eine solche Arbeitszeiterfassung eingeschränkt werden. Wissenschaft lässt sich nicht in einen Acht-Stunden-Tag zwängen und Forschende möchten nicht morgens um acht Uhr anfangen oder abends um 18 Uhr aufhören müssen. Forschung braucht flexible Arbeitszeiten, aber das bedeutet nicht, dass Forschende strukturell unbezahlte Mehrarbeit leisten müssen. Wenn Tierversuche über mehrere Wochen hinweg Überstunden erfordern, müssen Zeitausgleichskonzepte ausgearbeitet werden. Ohne eine Arbeitszeiterfassung können solche Anforderungen jedoch gar nicht erkannt werden. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung aus der Praxis, dass Freiheit ohne Schutzmechanismen schnell in Selbstausbeutung umschlägt und somit weder der Gesundheit noch der Qualität der Forschung zuträglich ist. Eine kluge Zeiterfassung ist deshalb kein Kontrollinstrument, sondern ein Werkzeug, das Freiräume sichert, indem es Belastungen sichtbar macht und faire Ausgleichsregelungen ermöglicht.
Zeiterfassung als Schutz vor Überlastung
Aus vielen Studien und eigenen Erfahrungen ist ersichtlich, dass Forschung kein einfacher Beruf ist, den man nach acht Stunden einfach zur Seite legen kann. Experimente erfordern mitunter zusätzliche Zeit im Labor, weil der Laser erst nach vierstündigem Justieren funktioniert, die Deadline für das Journal morgen Abend ansteht oder die 50 Klausuren schnellstmöglich korrigiert werden müssen. Eine einfache Zeiterfassung, die anzeigt, ob die Arbeitszeit noch im angedachten Bereich liegt oder schon wieder darüber hinausgeht, kann dabei helfen, Überlastung sichtbar zu machen und dazu anregen, Ausgleichszeiten bewusst einzuplanen. Gleichzeitig schafft sie eine Grundlage, um strukturelle Probleme nicht länger zu individualisieren, sondern institutionell anzugehen. Sie erinnert daran, dass gute Forschung nachhaltige Arbeitsbedingungen braucht und Selbstfürsorge keine Luxus ist, sondern eine Voraussetzung für wissenschaftliche Qualität.
Befürchtung von Bürokratiezuwachs und administrativer Belastung
Die Antithese zum wissenschaftlichen Freigeist ist die bürokratische Verwaltung. Wer in einem universitären Senat sitzt, hört schnell die altbekannten Argumente. „Weniger Verwaltung spart Geld, beschleunigt Prozesse und hält die Wissenschaft frei von unnötigen Fesseln.“ In dieser Logik werden jedoch oft genau jene Strukturen abgebaut, die die Beschäftigten schützen sollen. Dadurch verlieren die Schutzmechanismen an Wirkung. Wenn ein Personalrat darauf besteht, dass Stellen ausgeschrieben werden müssen, um faire Verfahren zu sichern, stößt er oft auf den Widerstand von Manager:innen, die „schnell jemanden einstellen“ oder eine bestimmte Person berufen wollen – als ließe sich das Arbeitsrecht im akademischen Kontext einfach ausblenden. Doch gerade diese Flexibilität verdeckt die enorme Differenz zwischen bezahlter und realer Arbeitszeit, die ohne Arbeitszeiterfassung unsichtbar bleibt. Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Fairness: Nur wenn Belastungen sichtbar werden, können Hochschulen Verantwortung übernehmen und Arbeitsbedingungen schaffen, die wissenschaftliche Freiheit nicht gefährden, sondern erst ermöglichen.
Was sind eure Meinungen zu diesem polarisierenden Thema? Habt ihr bei euch an der Uni oder an eurem Forschungsinstitut eine Arbeitszeiterfassung, wenn ja berichtet uns doch gerne einmal mit wie viel Bürokratie ihr euch dafür rumschlagen müsst.



