Promovierende stellen fast die Hälfte der Froschenden an den deutschen Hochschulen. Viele Bundesländer haben aufgrund der spezifischen Interessen, die wir in der Arbeit an unseren Promotionsvorhaben haben, eine eigene Interessensvertretung für Doktoranden:innen in ihren Hochschulgesetzten etabliert. In Nordrhein-Westphalen gibt es eine Universitätendichte wie nirgendwo sonst in Deutschland, doch einen gesetzliche Ansatz für Promovierendenvertretung gibt es im Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) bisher noch nicht.
Wie handhaben anderen Bundesländer die Vertretung ihrer Promovierenden?
In Brandenburg und Thüringen beispielsweise wählen Promovierende eine Vertretung, die in den Gremien der Universitäten mitwirkt und sich dort für die Interessen der Promovierenden einsetzt. In beiden Ländern sind diese Vertretungen als eigene Statusgruppe gesetzlich anerkannt, was ihnen feste Sitze in zentralen Gremien wie Senat oder Fakultätsrat garantiert. Zusätzlich verfügen sie über eigene Wahlordnungen und Mitspracherechte, sodass Promovierende ihre spezifischen Interessen, etwa zu Betreuung, Arbeitsbedingungen oder Qualifizierungsstrukturen, wirksam einbringen können. Jedoch sind sie in Thüringen nur Beisitzer in den Gremien der Universitäten und haben so oft kein direktes Stimmrecht, obwohl sie in diesem Bundesland über die Hälfte der Forschungsstellen besetzen.
Brandenburg § 32 BbgHG: 1 Die Promovierenden […] wählen eine Vertretung, die in den die Promovierenden betreffenden Angelegenheiten von den Organen und Gremien der Hochschule anzuhören ist. 2 Die Vertretung hat […] ein Initiativrecht, mit dem sie die Befassung der Organe und Gremien mit Angelegenheiten der Promovierenden der Hochschule verlangen kann.
Thüringen § 32 BbgHG: 4 […] angenommenen Doktoranden bilden die Doktorandenschaft. […] Die Doktorandenschaft wählt die Mitglieder einer Promovierendenvertretung. Die Promovierendenvertretung gibt in allen sie betreffenden Angelegenheiten gegenüber den Organen und Gremien der Hochschule Empfehlungen ab; ein Vertreter der Promovierendenvertretung kann an den Sitzungen der Organe und Gremien der Hochschule mit Ausnahme des Präsidiums und des Hochschulrats, zu denen er wie ein Mitglied zu laden ist, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen.
In Baden-Württemberg gibt es gesetzlich verankerte Promovierendenkonvente, die von den Promovierenden gewählt werden und ihre Interessen vertreten. Über die Mitwirkung an universitätsinternen Prozessen hinaus sind diese Konvente ein wichtiges Instrument zur Selbstorganisation, zum Austausch untereinander sowie zur hochschulübergreifenden Vernetzung innerhalb des Landes. Die Beteiligung der Promovierenden ist durch regelmäßige Sitzungen und die Möglichkeit der Mitarbeit in der Sprecher*innenversammlung gesichert. Je nach Hochschule können die Konvente entweder nur auf oberster Ebene oder bereits auf Fakultätsebene gewählt werden. Dadurch werden viele Promovierende einbezogen und den Dekanen werden konkrete Ansprechpartner:innen zur Verfügung gestellt. Diese mehrstufige Struktur stärkt die Sichtbarkeit der Promovierenden in der akademischen Selbstverwaltung und erleichtert eine frühzeitige Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Allerdings ist vielerorts die breite Ausgestaltung dieser Strukturen noch im Aufbau.
Baden-Würtenberg § 38 LHG : 7 Die zur Promotion angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden bilden einen Konvent. Die Hochschule regelt, ob Konvente auf der Ebene der Fakultäten oder der zentralen Ebene eingerichtet werden. Der Konvent kann die die Doktorandinnen und Doktoranden betreffenden Fragen beraten und Empfehlungen an die Organe der Hochschule aussprechen. […] Entwürfe für Promotionsordnungen werden dem Konvent zur Stellungnahme zugeleitet; die Stellungnahme wird den Senatsunterlagen beigefügt.
Wo bleibt eine solche Regelung für Nordrhein-Westphalen?
In Nordrhein-Westfalen fehlt eine gesetzliche Anerkennung der Statusgruppe der Promovierenden und das, obwohl es in diesem Bundesland viele Universitäten und Forschende gibt. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine bessere Vertretung und Mitbestimmung auch in NRW zu vielen Verbesserungen führen kann. Bereits jetzt konnten wir im Bundesvorstand gute Beispiele aus Köln beobachten, wo sich engagierte Promovierende aus lokalen Promotionsclustern bereits bei unserer Gründung im Sommer 2023 beteiligt haben und auch heute noch Mitglied im Bundesverband sind. Wenn du also in NRW promovierst, in einem Forschungscluster eine Interessensvertretung innehast oder als Forscher:in engen Kontakt zu Promovierenden hast, freuen wir uns sehr über deine Unterstützung. Wir suchen aktiv nach Menschen, mit denen wir in Nordrhein-Westfalen Einfluss auf Politik und Universitätsleitungen nehmen und den Einsatz für eine bessere Interessensvertretung des wissenschaftlichen Nachwuchses gemeinsam voranbringen können. Melde dich also bei uns!



